Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in nach DGUV-Information 205-023 sowie ASR A 2.2.

–> alle Beschäftigten mit Sonderfunktion nach Brandschutzordnung Teil C

Visuelle Inspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176:2017

–> bspw. Bauhof/technische Mitarbeiter/Hausmeister

Befähigte Person zur Prüfung von Sportgeräten (Schulsport) nach DGUV-Information 202-044

–> bspw. Hallenwart/technische Mitarbeiter

Befähigte Person zur Prüfung von Tritten und Leitern nach DGUV-Information 208-016 und TRBS 2121/1203

–> bspw. Bauhof/Hausmeister/technische Mitarbeiter

Befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln nach DGUV-Information 202-021

–> bspw. Hausmeister/technische Mitarbeiter/Lehrkräfte

Praktische Feuerlöschübung mit Übungslöschern (Wasser).
Prüfpflichte Arbeitsmittel = Tritte und Leitern.