Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in nach DGUV-Information 205-023 sowie ASR A 2.2.
–> alle Beschäftigten mit Sonderfunktion nach Brandschutzordnung Teil C
Visuelle Inspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176:2017
–> bspw. Bauhof/technische Mitarbeiter/Hausmeister
Befähigte Person zur Prüfung von Sportgeräten (Schulsport) nach DGUV-Information 202-044
–> bspw. Hallenwart/technische Mitarbeiter
Befähigte Person zur Prüfung von Tritten und Leitern nach DGUV-Information 208-016 und TRBS 2121/1203
–> bspw. Bauhof/Hausmeister/technische Mitarbeiter
Befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln nach DGUV-Information 202-021
–> bspw. Hausmeister/technische Mitarbeiter/Lehrkräfte